Herzlich willkommen auf der Homepage
des RECHTSANWALTSBÜROS FRIEDRICH RAMM !!!

Schwarzer Weg 5 * 26789 Leer-Logabirum
Fon (0491) 7 11 22 * Fax (0491) 7 28 37
E-Mail: rab-friedrich-ramm@online.de
Termine (auch abends)
nach telefonischer Absprache
Anfahrts/Wegbeschreibung

Ostfriesland - Niedersachsen - Deutschland
- Rechtsanwalt regional und bundesweit -
Die über die Links von Ihnen aufgerufenen Webseiten benutzen Sie eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko!
Siehe hierzu auch den im Impressum erklärten Haftungsausschluss!
* Online-Beratung * Beratung per Fax oder Telefon * Beratung hier im Büro oder vor Ort *
* Rechtsberatung * Rechtsanwalt * Rechtsdurchsetzung *
Das RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM in Leer ist je nach Bedarf unter anderem
auf folgenden Arbeitsgebieten tätig:
* Juristische Unternehmensberatung und juristische Privatberatung
* Anwaltliche Vertretung der Mandanten vor Behörden und Gerichten sowie
Übernahme von Terminsvertretungen
für Berufskollegen und Berufskolleginnen
* Inkasso (Forderungseinzug), insbesondere Durchführung des gericht-
lichen Mahnverfahrens (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid)
* Forderungsabwehr
* Vertragsberatung und Vertragsdurchsetzung,
insbesondere Entwurf von Verträgen
(Vertragsgestaltung),
Führen von Vertragsverhandlungen,
Überprüfung von Verträgen (Vertragskontrolle)
und Durchsetzung von Verträgen (Vertragseinhaltung).
* Erstellung von Rechtsgutachten
* Durchführung von speziellen Ermittlungen,
insbesondere Einsichtnahmen
in gerichtliche und behördliche Akten
(Akteneinsicht),
in öffentliche Register - Vereinsregister, Handelsregister,
Genossenschaftsregister, Güterrechtsregister, Schiffsregister -
(Registereinsicht),
in Grundbücher und Grundakten
(Grundbuch-Einsicht)
sowie Durchführung von Gewerbeamtsanfragen
* Betreibung der Zwangsvollstreckung aus Schuldtiteln
wie z.B. Urteile, Vollstreckungsbescheide,
Kostenfestsetzungsbeschlüsse und
für vollstreckbar erklärten Urkunden
* Rechtsberatung * Rechtsanwalt * Rechtsdurchsetzung *
Das RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM ist je nach Bedarf unter anderem
auf folgenden Rechtsgebieten tätig:
* Vertragsrecht *
Kaufrecht + Schenkungsrecht + Mietrecht + Leasing
Pachtrecht + Franchising + Darlehensrecht + Dienstvertragsrecht
Werkvertragsrecht + privates Baurecht + Bürgschaftsrecht
RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM hat folgende Internet-Beiträge zum Vertragsrecht,
und zwar für den Bereich Mietrecht verfasst:
* Arbeitsrecht *
Arbeitsvertragsrecht + Kündigungsrecht + Urlaubsrecht
Entgeltfortzahlungsrecht + Arbeitssicherheitsrecht
Betriebsverfassungsrecht + Tarifvertragsrecht
RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM hat zum Arbeitsrecht einen Internet-Beitrag mit
dem Titel "Geheimnisverrat und Betriebsspionage" verfasst. Siehe hierzu den Beitrag 7!
* Gewerberecht und Handwerksrecht *
(einschließlich Meisterprüfungsrecht)
* Handelsrecht *
Firmenrecht + Konkurrenzschutz
Handelsvertreterrecht + Handelsmaklerrecht + Handelsregisterrecht
Transportrecht + Scheck- und Wechselrecht
RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM hat für den Bereich Einzelhandel zum Thema
"Ladendiebstahl/Kaufhausdetektive"
einen Internet-Beitrag verfasst: Siehe hierzu den Beitrag 4!
* Unternehmensrecht *
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) + offene Handelsgesellschaft (oHG)
Kommanditgesellschaft (KG) einschließlich der GmbH & Co. KG
Stille Gesellschaft (StG) + Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
eingetragene Genossenschaft (eG)
* Immissionsschutzrecht *
(Thema: Lärm)
RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM hat einen Internet-Beitrag zum Immissionsschutzrecht
für das Thema "Lärm" verfasst, und zwar den Beitrag 11 (Lärm in der Wohnumgebung).
* Schadensersatzrecht und
Versicherungsrecht *
RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM hat zum Schadensersatzrecht einen Internet-Beitrag mit
dem Titel "Deliktsfähigkeit (Die zivilrechtliche Verantwortung für angerichtete Schäden)" verfasst:
Siehe hierzu den Beitrag 8!
* Sportrecht *
(Fußballsport und Radsport)
* Straßenverkehrsrecht *
Kraftverkehrsschadenssachen - Verkehrsunfallschäden -
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und in Verkehrsbußgeldsachen
Fahrerlaubnisrecht - Führerscheinsachen -
Verwarnung * Polizeiliche Vorladung * Bußgeldbescheid
Strafbefehl * Drohende Hauptverhandlung * Verurteilung
Verkehrsrechtliche Probleme tauchen oft unerwartet auf, denn trotz der vielen Straßenverkehrsregeln, hat der Straßenverkehr ein chaotisches Moment. Es kann also ziemlich jeden, der am Straßenverkehr teilnimmt, treffen. Eine Vorladung zu einem Verhör bei der Polizei, eine Verwarnung, ein Bußgeldbescheid, ein Strafbefehl, oder eine drohende Hauptverhandlung mit einem Urteilsspruch sind recht unangenehme Dinge, mit denen man sich nicht alleine auseinandersetzen sollte.
RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM ist als Verteidiger gegenüber der Staatsanwaltschaft und den Gerichten sowie den sonstigen Behörden ein unabhängiger, selbständiger Jurist, und als solcher in seiner Eigenschaft als Anwalt der Interessenvertreter seiner Mandanten. Zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens, also auch und gerade im
Ermittlungsverfahren sowie in den weiteren Verfahren, insbesondere der Hauptverhandlung sowie in jeder Instanz hat der Beschuldigte das Recht, sich von einem Anwalt als Verteidiger vertreten zu lassen.
RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM hat bezüglich der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen zum Thema "Verkehrsstrafrecht" einen Internet-Beitrag verfasst: Siehe hierzu den Beitrag 1!
Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
Straßenverkehrssachen haben oft nicht nur eine straf- bzw. bußgeldrechtliche Seite, sondern auch eine zivilrechtliche Seite. Hier geht es dann um die Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
Bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall ist der Streit mit der gegnerischen Versicherung oft vorprogrammiert. Denn diese will aus ihrer Sicht je nach Sachlage möglichst nichts oder nur wenig zahlen. Immer wieder geht es um die Haftungsverteilung
bei Mitverschulden und insbesondere um folgende Schadensposten:
Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Wiederbeschaffungskosten, merkantiler Minderwert, Kosten eines Mietwagen, Nutzungsausfall und Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Unkostenpauschale.
Der durch den Unfall Geschädigte sollte immer daran denken, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung niemals sein Freund sein kann und es auch nicht wird!
* Rechtsberatung * Rechtsanwalt * Rechtsdurchsetzung *
Anwaltliche Vertretung durch den Büroinhaber RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM ist grundsätzlich
vor allen deutschen Behörden und insbesondere vor folgenden deutschen Gerichten möglich:
* Alle Oberlandesgerichte, Landgerichte
und Amtsgerichte
* Alle Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit,
der Sozialgerichtsbarkeit,
der Finanzgerichtsbarkeit
und der Verwaltungsgerichtsbarkeit
* In Straf- und Bußgeldsachen:
Alle hierfür zuständigen
Gerichte einschließlich
des Bundesgerichtshofes
* Bundesverfassungsgericht sowie
alle Verfassungsgerichte der Länder
* Privatgerichte wie z.B.
Schiedsgerichte und Verbandsgerichte
RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM hat folgende prozeßrechtliche
Internet-Beiträge verfasst:
Beitrag 5: Der Grundsatz der Öffentlichkeit,
Beitrag 6: Der Grundsatz der Mündlichkeit,
Beitrag 9: Schriftliches Verfahren im Zivilprozess,
Beitrag 12: Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs,
Beitrag 13: Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung.

Der Büroinhaber RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM hat bereits vor
folgenden Gerichten verhandelt:
Arbeitsgericht Emden, Arbeitsgericht Lingen,
Arbeitsgericht Oldenburg
Arbeitsgericht Berlin, Landesarbeitsgericht Berlin,
Bundesarbeitsgericht
Amtsgericht Aurich, Amtsgericht Leer,
Landgericht Aurich,
Amtsgericht Papenburg, Landgericht Osnabrück
Landgericht Oldenburg
Amtsgericht Achim
Kammergericht (Berliner Oberlandesgericht),
Landgericht Berlin,
Amtsgericht Charlottenburg,
Amtsgericht Neukölln, Amtsgericht Schöneberg,
Amtsgericht Spandau, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg,
Amtsgericht Tiergarten, Amtsgericht Wedding,
Kreisgericht (Amtsgericht) Oranienburg
Landgericht Tübingen
Oberverwaltungsgericht Berlin,
Verwaltungsgericht Berlin,
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Sozialgericht Berlin
* Rechtsberatung * Rechtsanwalt * Rechtsdurchsetzung *
RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM kann für Sie
als Anwalt bundesweit tätig werden!
Fon (0491) 7 11 22 * Fax (0491) 7 28 37
E-Mail: rab-friedrich-ramm@online.de
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Ostfriesland - Niedersachsen - Deutschland
Vertragsrecht
Arbeitsrecht
Handelsrecht
Unternehmensrecht
Gewerberecht
Handwerksrecht
Schadensersatzrecht
Versicherungsrecht
Straßenverkehrsrecht
Gerichte in Ostfriesland und darüberhinaus
Die Stadt und der Kreis Leer verfügen mit dem Amtsgericht Leer in Ostfriesland über ein großes und leistungsfähiges örtliches Gericht. Der Bezirk des Amtsgerichts Leer umfaßt den gesamten Landkreis Leer mit Ausnahme der Insel Borkum. Für die Insel Borkum ist das Amtsgericht Emden zuständig. Das Amtsgericht Leer ist somit für die im Landkreis Leer gelegenen Gemeinden Stadt Leer, Stadt Weener, die Samtgemeinden Hesel und Jümme sowie die Gemeinden Bunde, Jemgum, Moormerland, Ostrhauderfehn, Rhauderfehn, Uplengen und Westoverledingen zuständig.
Das Amtsgericht Leer ist für Verfahren, die das Zivilrecht beziehungsweise das Strafrecht betreffen, in seinem Bezirk gerichtlich zuständig. Es ist ebenso für Bußgeldsachen (Ordnungswidrigkeitsrecht) zuständig. Bei Zivilstreitigkeiten, die keine Wohnraum-Mietsachen und keine Familiensachen sind, ist das Amtsgericht zuständig bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000,- Euro. Ab einem Streitwert von 5.000,01 Euro ist das Landgericht Aurich zuständig. Unabhängig von der Höhe des Streitwerts ist das Amtsgericht Leer in seinem Bezirk für Wohnraum-Mietsachen und Familiensachen gerichtlich zuständig.
Dem Amtsgericht Leer ist das Landgericht Aurich übergeordnet. Das Landgericht Aurich ist als das nächsthöhere Obergericht ebenso
auch für das Amtsgericht Aurich, das Amtsgericht Emden, das Amtsgericht
Norden und das Amtsgericht Wittmund zuständig.
Dem Landgericht Aurich selber ist das Oberlandesgericht Oldenburg
übergeordnet. Als eines der drei obersten Landesgerichte von Niedersachsen ist das Oberlandesgericht ebenso auch für das Landgericht Oldenburg und das Landgericht Osnabrück als übergeordnetes Gericht zuständig. Die drei obersten Landesgerichte von Niedersachsen sind das Oberlandesgericht Braunschweig, das Oberlandesgericht Celle und das Oberlandesgericht Oldenburg.
Das Schiffsregister im Bezirk des Landgerichts Aurich wird durch das Amtsgericht Emden geführt (Schiffsregister-Sachen). Und zwar wird bei dem Amtsgericht Emden sowohl das Binnenschiffsregister als auch das Seeschiffsregister geführt.
Zur Liste der Amtsgerichte, die in der Bundesrepublik Deutschland das Schiffsregister führen hier klicken!
Das Handelsregister im Bezirk des Landgerichts Aurich wird durch das Amtsgericht Aurich geführt (Handelsregister-Sachen), während in Insolvenzsachen sowohl das Amtsgericht Aurich als auch das Amtsgericht Leer als Insolvenzgericht fungieren.
Für Mahnsachen (gerichtliches Mahnverfahren) ist in Niedersachsen das Amtsgericht Uelzen (Zentrales Mahngericht) zuständig. Es erläßt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Antrag einen Mahnbescheid bzw. einen Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner.
Dagegen ist für Antragsteller mit Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland das Amtsgericht Schöneberg, 10820 Berlin, für die Durchführung des Mahnverfahrens ausschließlich zuständig (§ 689 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
Die niedersächsischen Gerichtszuständigkeiten sind in der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten in der Gerichtsbarkeit und der Justizverwaltung (ZustVO-Justiz) geregelt.
Zu weiteren Informationen
Oberlandesgericht Braunschweig ==> Hier klicken!
Oberlandesgericht Celle ==> Hier klicken!
Oberlandesgericht Oldenburg ==> Hier klicken!
Landgericht Aurich ==> Hier klicken!
Amtsgericht Leer ==> Hier klicken!
Amtsgericht Aurich ==> Hier klicken!
Amtsgericht Norden ==> Hier klicken!
Amtsgericht Emden ==> Hier klicken!
Amtsgericht Wittmund ==> Hier klicken!
Landgericht Oldenburg ==> Hier klicken!
Landgericht Osnabrück ==> Hier klicken!
Amtsgericht Papenburg ==> Hier klicken!
Amtsgericht Uelzen (Zentrales Mahngericht) ==> Hier klicken!
Das Arbeitsgericht Emden ist das für die Stadt Leer und den übrigen Kreis Leer sowie für das restliche Ostfriesland zuständige Arbeitsgericht. Benachbarte Arbeitsgerichte sind das Arbeitsgericht Lingen, das Arbeitsgericht Oldenburg und das Arbeitsgericht Wilhelmshaven. Übergeordnetes Gericht ist das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover.
Letzte Instanz in Arbeitssachen ist, soweit nicht das Landesarbeitsgericht die Letztentscheidungsbefugnis hat, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Zu weiteren Informationen
Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Hannover) ==> Hier klicken!
Arbeitsgericht Emden ==> Hier klicken!
Arbeitsgericht Oldenburg ==> Hier klicken!
Arbeitsgericht Lingen ==> Hier klicken!
Arbeitsgericht Wilhelmshaven ==> Hier klicken!
Bundesarbeitsgericht (Erfurt) ==> Hier klicken!
RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM kann für Sie als Anwalt
bei allen oben genannten Gerichten tätig werden.
E-Mail: rab-friedrich-ramm@online.de
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