RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM in Leer/Ostfriesland
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Vertragsrecht    Arbeitsrecht    Handelsrecht    Unternehmensrecht    Gewerberecht
Handwerksrecht  Schadensersatzrecht  Versicherungsrecht  Straßenverkehrsrecht
Sportrecht    Schulrecht    Tierrecht      Mietrecht      Wohnungseigentumsrecht     
Strafverteidigung      Immissionsschutzrecht (z.B. das Thema "Lärm")      Reiserecht


       

Tierhaftung - Hund
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Ärger  mit  Wölfen
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T i e r r e c h t

   
Tierhaltung  -  Tierzucht  -  Tierhandel  -  Tierarzt  -  Tierschutz
Pferdepension   *   Reiterhof   *   Hundepension   *   Katzenpension
Tierheim   *   Gnadenhof   *   Tiergehege
Veterinäramt

Tierzuchtbetrieb - Tierhandel
1. Ärger mit eBay
oder einem anderen Verkaufs-Portal

Sperrung des betrieblichen Nutzerkontos
Geschäftsschädigung - Üble Nachrede
Gewerbebegriff bei eBay
eBay & Recht
2. Ärger mit einer Behörde
§ 11 Tierschutzgesetz
Es handelt sich hierbei regelmäßig um das Veterinäramt
wegen dem "11er". Bei dem "11er" handelt es sich um den
§ 11 Tierschutzgesetz. Er schreibt vor, dass Personen,
die beruflich mit Tieren umgehen, also gewerbsmäßige
Tierhalter sind, eine behördliche Erlaubnis für ihre
Tätigkeit benötigen. Hierzu ist ein entsprechender
Antrag beim Veterinäramt zu stellen. Um die Erlaubnis,
also den "11er" zu erhalten, muss eine entsprechende
Qualifikation (Sachkunde) nachgewiesen werden.
Für mehr Info zu § 11 Tierschutzgesetz
hier klicken!
Für mehr Info zum Veterinäramt siehe
die Publikation "Ärger mit dem Veterinäramt?"!

Tierverträge
Tierkaufvertrag
Tierkauf von Privat - Tierkauf vom Züchter
Tierkauf vom Handel (z.B. Zoologische Handlung)
Tierbetreuungsvertrag
(Tierbeherbergungsvertrag)
z.B. Pferdepension - Hundepension - Katzenpension
Privatperson - Tierheim - Gnadenhof - Tiergehege
Tiernutzungsvertrag (Reiten - Zuchttier)
z.B. Reiterhof, Nutzung zu Zuchtzwecken
Tierheilbehandlungsvertrag
Tierarzt - Tierklinik
Tierschutzvertrag
Pflicht zur artgerechten Haltung
Vereinbarung eines Besuchsrechts
Schutz vor Weiterverkauf
Schutz vor Verwendung zur Zucht
Sonstiger Schutz

Vertragliche Sicherheit beim Tierkauf
Beim Tierkauf und vor allem beim Pferdekauf, sollte
man die rechtlichen Beziehungen unter Berücksichtigung
von Vertragsklarheit (Transparenz), Vertragswahrheit
(Vertrauen) und Vertragsfairness gestalten, um
auf diese Weise spätere kosten- und zeitumfangreiche
Streitigkeiten zu vermeiden. Eine rechtzeitige
und fachgerechte Vertragsgestaltung als vorbeugende
Rechtstätigkeit kann dazu beitragen, unangenehme
Situationen erst gar nicht aufkommen zu lassen.
Tierhaltung in der Wohnung
Erlaubnisfreie Tierhaltung
(Tier kann ohne Erlaubnis gehalten werden
wie zum Beispiel Zierfische, Ziervögel
und Käfigkleintiere wie Meerschweinchen,
Hamster, Zwergkanincchen usw.)
Tierhaltungsverbot
- mietvertragliches Verbot
(Unter Umständen kann das
Verbot unwirksam sein, so
dass zum Beispiel ein Hund
oder eine Katze gehalten
werden darf.)
- Verbot aus Gründen des Tierschutzes
- Verbot aus Gründen des Artenschutzes
- Verbot aus Gründen des Gesundheitsschutzes
(zum Beispiel Allergie eines Mieters gegen
Katzen- bzw. Hundehaare oder Vogelfederstaub)
- Verbot aus Gründen der Überbelegung
der Wohnung (zum Beispiel beim
sogenannten Animal Hoarding)
- sonstige Verbotsgründe
Tierhaltung nur mit Erlaubnis
(Mietvertrag enthält einen Erlaubnisvorbehalt
bezüglich der Haltung bestimmter Tiere)
Bedarf die Haltung eines Hundes oder
einer Katze der Zustimmung des Vermieters,
so ist der tierhaltungsgesinnte Mieter
gehalten, die Erlaubnis hierfür von dem
Vermieter einzuholen.
Erteilt der Vermieter die Erlaubnis nicht,
so kann er unter Umständen auf dem
Klageweg gezwungen werden, die Tierhaltung
zu gestatten, so zum Beispiel dann, wenn
die vom Mieter gewünschte Tierhaltung
unbedenklich ist.
*   Erstberatung    *    Zweitberatung    *    Projektberatung   *
In wenigen Schritten zur Online-Beratung: Hier klicken!
Kosten der Online-Beratung (2 Berechnungsbeispiele - Tierrecht):  Hier klicken!
Mißstände bei der Tierhaltung
Ärger mit dem Veterinäramt
Behördenärger [hier klicken!]
Besichtigung durch das Veterinäramt.
Der Erlaß von Auflagen bezüglich der Tierhaltung.
Gravierende Fehler bei der Fütterung
Unzureichende Verhältnisse in der Tierunterkunft
(Wohnung, Käfig, Stall, Aquarium,
Terrarium, Teich, Wasserbecken usw.)
- unzureichende oder gar keine Belüftung
- zu kleines Raumvolumen
- zuwenig Platz (Fläche),
- zuwenig oder gar kein Licht
- zuwenig oder gar keine Einstreu
- zuwenig oder gar keine Entsorgung
von Gülle und/oder Kot
- Stall weist nicht die spezielle Struktur
auf, die bezüglich der gehaltenen
Tierart erforderlich ist.
- Auch in sonstiger Hinsicht kann
eine nicht haltungsgerechte Situation
vorliegen, die dann zu beanstanden ist.
Unzureichende Verhältnisse im Weidebereich
(zum Beispiel sumpfiges Gelände)
Animal Hoarding (Tiere sammeln)
[Hier klicken!]
(Die) Tiere wurden durch das
Veterinäramt beschlagnahmt.
(Tierwegnahme)
Tierhaftung
Tierhalterhaftung - Tieraufseherhaftung
(zivilrechtlich - Schadenersatz)
- Haftung des Tierverantwortlichen
(Tierhalter - Tieraufseher)
- Minimierung des Haftungsrisikos durch den
Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung
- Bei Hunden: Zusätzliche Minimierung des
Haftungsrisikos durch Leinenführung
und in besonderen Situationen durch
Anlegen eines Maulkorbes
Tierhaftung von Personen,
die weder Tierhalter noch Tieraufseher sind
(zivilrechtlich und strafrechtlich).
Strafverteidigung
Deliktsspezifische Strafverteidigung
bezüglich der
Tierhalter- und Tieraufseherhaftung
- fahrlässige Körperverletzung
- fahrlässige Tötung
- Sachbeschädigung
- Gefährdung des Verkehrs (Straße,
Eisenbahn, Luftfahrt, Schiff)
- sonstige Delikte
Themen der Strafverteidigung
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Das Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm ist
sowohl regional als auch bundesweit tätig!

Es ist somit egal, ob Sie auf einem Dorf, in einer Kleinstadt
oder einer Großstadt Ihr Zuhause oder Ihre Arbeit haben oder
dort einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen.
Schottischer Schäferhund

*  Hunderecht  *
Tierhaftung - Hund
? gefährlicher Hund ? Kampfhund?
Veterinäramt hat den Hund als
gefährlich eingestuft oder droht
Gefährlichkeitseinstufung an!
(Prüfung der Gefährlichkeit)
Hundehaltererlaubnis für
gefährlichen Hund?
Beißerei unter Hunden (Hundebeißerei)
Verletzung eines Menschen durch Hundebiss
Schadenersatz (Schmerzensgeld,
Ersatz der Heilbehandlungskosten
sonstige Schadenposten [hier klicken])
Hundebiss - Wesenstest erforderlich?
Listenhund - Kampfhund
Auflagen durch das Veterinäramt
Gefährlicher Hund - Maulkorb?
Gefährlicher Hund - Kastration?
Gefährlicher Hund - Einschläferung?
Anleinung von Hunden
Sachkundenachweis bezüglich
der Haltung von Hunden
z.B. in Niedersachsen (andere
Bundesländer [hier klicken])
(Mit)Schuld des Geschädigten
für das Schadenereignis?
Unfall mit Hund(e)beteiligung
Ärger mit Behörden [hier klicken]
Eintragung von Hunden in das Hunderegister
(z. B. in Niedersachsen)
Sonstige Hundeprobleme
Kampfhunde
- Listenhunde -
(z.B. Baden-Württemberg)
Kampfhundeverordnung:
Kampfhunde: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier.
Die Eigenschaft als Kampfhund gilt dazu bei den folgenden Rassen:
Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino,
Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol,
Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu.
*  Publikation - Tierrecht - Publikation  *
RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM
Internet-Beiträge zum Tierrecht
1. Tierhaltung
Beitrag 14 (Tierhaltung in der Wohnung)
2. Tierhaftung
Beitrag 16 (Die Haftung des Tierverantwortlichen)
3. Tierschutzgesetz
Info zu § 11 Tierschutzgesetz
4. Veterinäramt
Ärger mit dem Veterinäramt?
5. Wölfe
Ärger mit Wölfen
    Juristische Betreuung   
von Betrieben in den Bereichen
Tierzucht und Tierhandel
sowie Tierbetreuung und Tierheilung

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Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm
- Regionale und bundesweite Tätigkeit -
* Vertragsrecht * Arbeitsrecht * Gewerberecht *
* Handwerksrecht * Handelsrecht * Unternehmensrecht *
* Verkehrsrecht * Schadensersatzrecht * Versicherungsrecht *
* Reiserecht * Sportrecht (Fußball- u. Radsport, Sportstudio) *
* Immissionsschutzrecht (insbesondere das Thema "Lärm") *
* Tierrecht * Mietrecht * Wohnungseigentumsrecht *
* Strafverteidigung * Bußgeldsachen-Verteidigung *

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Zeithonorar
(gestaffelt nach Gegenstandswert)
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Tätigkeit des Rechtsanwalts
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Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm
- Regionale und bundesweite Tätigkeit -
*  Juristische Betreuung  *
von Betrieben in den Bereichen
Tierzucht und Tierhandel
sowie Tierbetreuung und Tierheilung

RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM bietet Betrieben in den Bereichen Tierzucht und Tierhandel sowie Tierbetreuung und Tierheilung auf ihre Bedürfnisse gefasste juristische Betreuungsverträge auf der Basis eines angemessenen Zeithonorars an.

Warum ein Betreuungsvertrag für den rechtlichen Bereich?

Kleinere Betriebe, die sich mit Tierzucht und Tierhandel sowie Tierbetreuung und Tierheilung befassen, und welche sich eine eigene Rechtsabteilung nicht leisten können, sind in der Praxis darauf angewiesen, eine regelmäßige rechtliche Beratung und außergerichtliche Wahrnehmung ihrer Rechte zu erhalten. Dies kann im Rahmen eines Betreuungsvertrages für den rechtlichen Bereich geschehen, das RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM wäre dann sozusagen Ihre Rechtsabteilung.

Der Betreuungsvertrag mit RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM gibt Ihnen die Möglichkeit, auf einfache und schnelle Weise qualifizierte anwaltliche Fachkenntnisse zu einem festen und günstigen Honorarstundensatz in Anspruch zu nehmen.

Die Geschäftstätigkeit in den Bereichen Tierzucht und Tierhandel sowie Tierbetreuung und Tierheilung bringt es immer mal wieder mit sich, dass es Schwierigkeiten mit Kunden und Lieferanten, Handwerkern (Reparaturarbeiten) sowie Dienstleistern geben kann. Rund um einen Miet- oder Pachtvertrag oder im Bereich eines Grundstücks können ebenfalls Probleme auftreten.

Des weiteren kann es Probleme mit Behörden, darunter gerade auch das Veterinäramt, (Behördenärger) geben, die auf die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften bestehen. Auch der Versicherungsschutz kann problematisch sein, wenn er Risiken, die für die Geschäftstätigkeit in den Bereichen Tierzucht und Tierhandel sowie Tierbetreuung und Tierheilung gefährlich werden können, entweder nicht oder nur unzureichend abdeckt.

Die Anstellung von Personal will in jeder Hinsicht gut überlegt sein. Der Betriebserfolg hängt auch und gerade von einem qualifizierten und motivierten Personal ab. Bezüglich dessen ist auch hier eine juristische Betreuung sinnvoll und immer mal wieder nötig.

Durch den Betreuungsvertrag haben Sie einen festen anwaltlichen Ansprechpartner, um rechtliche Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen oder rechtliche Probleme zu lösen oder diese doch wenigstens abzumildern.

Im Rahmen des Betreuungsvertrages erhalten Sie, je nach der mit Ihnen getroffenen konkreten Vereinbarung, eine laufende rechtliche Betreuung für Ihr Engagement im Bereich Tierzucht und Tierhandel.
Weitere Informationen zur juristischen Betreuung
können Sie gerne per E-Mail  rab-friedrich-ramm@online.de  anfordern!

*  Inkasso und Forderungsmanagement  *
für Betriebe in den Bereichen
Tierzucht und Tierhandel
sowie Tierbetreuung und Tierheilung

Wenn sich die Zahlungsmoral von Kunden verschlechtert, sind davon insbesondere kleinere Betriebe wie zum Beispiel Handwerker und Händler aber auch Betriebe in den Bereichen Tierzucht und Tierhandel sowie Tierbetreuung und Tierheilung betroffen. Hier kann ein konsequentes Forderungsmanagement, sowie ein strikt schuldnerverfolgendes Inkasso helfen, Zahlungsausfälle zu vermeiden.

Das RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM kann Ihnen hierbei erfolgsorientiert durch Beratung beim Forderungsmanagement sowie der Durchführung des Inkassos Hilfestellung leisten!

Zu den diesbezüglichen Inkassobedingungen: Hier klicken!
*  Publikation - Tierrecht - Publikation  *
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Internet-Beiträge zum Tierrecht
1. Tierhaltung
Beitrag 14 (Tierhaltung in der Wohnung)
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3. Tierschutzgesetz
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4. Veterinäramt
Ärger mit dem Veterinäramt?
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*  Publikation - Arbeitsrecht - Publikation  *
RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM
Internet-Beiträge zum Arbeitsrecht
1. Arbeitsrecht-Info
Arbeitsrecht: Allgemeine Informationen
2. Unpünktlichkeit
Beitrag 3: Häufigen Zuspätkommern und Pausenüberziehern darf gekündigt werden
3. Geheimnisschutz
Beitrag 7: Geheimnisverrat und Betriebsspionage
4. Wegerisiko
Beitrag 18: Das Wegerisiko des Arbeitnehmers
5. Arbeitsrecht in der "5. Jahreszeit"
Arbeitsrecht - Karneval  *  Fastnacht  *  Fasching



Kosten der Online-Erstberatung
Zwei Berechnungsbeispiele

1. Wohnung/Tierhaltung
2. Veterinäramt: Beschlagnahme von Hunden


Beispiel 1  - Wohnung/Tierhaltung -

* Sachverhaltsbeispiel
Sie wollen sich einen Hund anschaffen. Sie sind Mieter(in) einer Drei-Zimmer-Wohnung (ca. 80 qm groß) und wollen sich bezüglich der geplanten Hundehaltung die Erlaubnis des Vermieters einholen. Für die Wohnung zahlen Sie netto - also ohne Nebenkosten - 450,- EUR pro Monat. Die Angelegenheit befindet sich noch im Anfangsstadium.

Im obigen Beispiel berechnen sich die Kosten für eine Erstberatung im Wege der Online-Beratung wie folgt:

* Gegenstandswert der Angelegenheit
Von der Tierhaltung in der Wohnung ist im Regelfall der Bestand des Mietverhältnisses berührt. Als angemessener Gegenstands-
wert wird daher eine Einjahresnettomiete veranschlagt. Diese kann vereinbart (Vertragsfreiheit) werden. Danach würde hier der vereinbarte Gegenstandswert 5.400,- EUR (= 450,- EUR/Monat x 12 Monate) betragen.

* Voraussichtlich benötigte Arbeitszeit
Einfach gelagerte rechtliche Angelegenheiten bezüglich der Tierhaltung in der Wohnung, die sich noch im Anfangsstadium befinden, erfordern in der Regel eine Arbeitszeit bis zu einer Stunde. Es handelt sich hier beispielsweise um eine solche Angelegenheit mit einem schnell überschaubaren Sachverhalt. Es wird daher von etwa einer Stunde Arbeitszeit ausgegangen.

* Berechnung der Erstberatungsvergütung
Bei einer Beratungszeit von pauschal einer Stunde ergibt sich in Ansehung eines Gegenstandswertes in Höhe von 5.400,- EUR aus der im Internet veröffentlichten Vergütungsliste A des Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm eine Erstberatungsvergütung in Höhe von 50,- EUR netto.

Die Abrechnung sieht dann insgesamt wie folgt aus:

50,-   EUR Online-Beratung eine Stunde pauschal
  0,85 EUR Porto für Zusendung der Kostenrechnung
------------------------------------------------------------
50,85 EUR Zwischensumme
  9,66 EUR 19 % Umsatzsteuer
------------------------------------------------------------
60,51 EUR Kosten der Online-Erstberatung
===========================

Zur Vergütungsliste A: Hier klicken!

Zum Mietrecht: Hier klicken!

Zum Tierrecht: Hier klicken!

Zur Online-Beratung: Hier klicken!


Beispiel 2  - Beschlagnahme von Hunden
(Dobermänner)


In aller Regel wird einem Tierhalter ein Haustier erst dann weggenommen, wenn es bezüglich der Tierhaltung wiederholt zu Auffälligkeiten gekommen ist und der/die Betroffene behördliche Anordnungen ignoriert hat.

* Sachverhaltsbeispiel
Sie sind Halter(in) von zwei Hunden (Dobermänner). Ihnen wird nicht ordnungsgemäße Hundehaltung vorgeworfen. Das Veterinäramt hat die Hunde beschlagnahmt. Sie wollen sich dagegen wehren und die Hunde zurückhaben (Zum Thema "Behördenärger" hier klicken! ). Es handelt sich insgesamt um eine weit fortgeschrittene Angelegenheit mit viel Sachverhalt und einigen Rechtsproblemen.

Hier würden sich die Kosten für eine Erstberatung im Wege der Online-Beratung wie folgt berechnen:

* Gegenstandswert der Angelegenheit
Die Beschlagnahmeangelegenheit hat insgesamt Aufsehen erregt. Ihr Renommee ist betroffen. Der Gegenstandswert der Angelegenheit geht aus diesem Grunde weit über den Wert der Hunde hinaus und kann nur geschätzt werden. Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann der Gegenstandswert frei vereinbart werden. Hier ist die Vereinbarung eines Gegenstandswertes in Höhe von 30.000 EUR angemessen.

* Voraussichtlich benötigte Arbeitszeit
Da es sich um eine weit fortgeschrittene Angelegenheit handelt und einiges an Sachverhalt, der mehrere Rechtsprobleme enthält, zu würdigen ist, wird eine Arbeitszeit von 3 1/2 Stunden pauschal veranschlagt.

* Berechnung der Erstberatungsvergütung
Bei einer Beratungszeit von pauschal 3 1/2 Stunden ergibt sich in Ansehung eines Gegenstandswertes in Höhe von 30.000 EUR aus der im Internet veröffentlichten Vergütungsliste A des Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm eine Erstberatungsvergütung in Höhe von 350,- EUR (= 3 1/2 Stunden x 100,- EUR/Stunde) netto.

Die Abrechnung sieht dann insgesamt wie folgt aus:

350,-   EUR Online-Beratung 3 1/2 Stunden pauschal
   0,85 EUR Porto für Zusendung der Kostenrechnung
------------------------------------------------------------
350,85 EUR Zwischensumme
  66,66 EUR 19 % Umsatzsteuer
------------------------------------------------------------
417,51 EUR Kosten der Online-Erstberatung
============================

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* Rechtsberatung *     Rechtsanwalt     * Rechtsdurchsetzung *
*  Beratung hier im Büro oder vor Ort  *  Online-Beratung  *  Telefon-Beratung  *

Besprechungstermine nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: Montag bis Freitag 8.30 - 17.00 Uhr
Besprechungen sind auch abends und am Wochenende möglich
(speziell für Berufstätige und Geschäftsleute).

Rechtsanwalt Friedrich Ramm betreut Sie im Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Handwerksrecht, Gewerberecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht und anderen Rechtsgebieten!  Anfahrts/Wegbeschreibung  Rechtsanwalt Friedrich Ramm verteidigt Sie in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsbußgeldsachen!
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Kanzleistandort: 26789 Leer * Schwarzer Weg 5
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- Regionale und bundesweite Tätigkeit -


Komm bald wieder!!!


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Kampfhund, Kampfhundeverordnung (Baden-Württemberg),
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Landgericht Aurich, Lärm, Landwirt, Landwirtschaft, Rechtsanwalt Leer Tierrecht, Leine, Leinenführung (Hund), Leinenpflicht, Amtsgericht Lingen, Liste, Listenhund, Löwe. Mann, Mast, Mastbetrieb, Mastschwein, Maulkorb - Hund, Menschen und Wölfe, Amtsgericht Meppen, Mischling, Mischlingshund, Mißstände, Mittelfranken.
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Ihrhove, Itzehoe. Jever, Jümme, Juist. Kaltenkirchen, Karlsruhe, Kassel, Kiel, Köln.
Langeoog, Lathen, Leer, Leipzig, Lehrte, Lindau, Lingen, Lübeck. Magdeburg, Melle, Memmingen, Meppen, Mölln, Moormerland, München, Münster.
Neuss, Neumünster, Nienburg, Neuharlingersiel, Norden, Norddeich, Nordenham, Norderney, Norderstedt, Nordhorn, Nürnberg. Offenburg, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz-Scharmbek, Ostrhauderfehn. Paderborn, Papenburg, Peine, Pewsum, Pforzheim, Pinneberg, Plön.
Quakenbrück. Rastede, Ratzeburg, Reinbek - Glinde, Rendsburg, Rhauderfehn, Rheine. Sangerhausen, Salzbergen, Schleswig, Schortens, Siegen, Solingen, Spiekeroog, Stade, Steinfurt, Straubing, Suhl. Tecklenburg, Tönning. Upgant-Schott, Uplengen.
Varel, Vechta, Verden. Wangerooge, Wedel, Weener, Westerland (Insel Sylt), Westerstede (Ammerland), Westoverledingen, Wiesmoor, Wildeshausen, Wilhelmshaven, Wittmund, Wuppertal, Würzburg, Wunstorf. Zetel, Zittau, Zwickau.
Allgäu, Ammerland, Bayern, Baden-Württemberg, Bergisches Land, Brandenburg, Bundesland Bremen, Brookmerland, Emsland, Grafschaft Bentheim, Bergisches Land, Butjadingen, Deutschland, Eifel, Franken, Bundesland Hamburg, Harlinger Land, Harz, Hessen, Hunsrück, Krummhörn, Lausitz, Magdeburger Börde, Mainfranken, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Oberbayern, Odenwald, Ostfriesland, Pfalz, Rheiderland, Rheinland, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Sauerland, Schleswig-Holstein, Schwaben, Siegerland, Spessart, Taunus, Thüringen, Vogelsberg, Vogtland, Wangerland, Westfalen.

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