RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM in Leer/Ostfriesland    
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Vertragsrecht    Arbeitsrecht    Handelsrecht    Unternehmensrecht    Gewerberecht
Handwerksrecht  Schadensersatzrecht  Versicherungsrecht  Straßenverkehrsrecht
Sportrecht    Schulrecht    Tierrecht      Mietrecht      Wohnungseigentumsrecht     
Strafverteidigung      Immissionsschutzrecht (z.B. das Thema "Lärm")      Reiserecht


       


Wohnungseigentumsrecht



*  Wohnungseigentumsrecht  *
* Begründung des Wohnungseigentums
- Erwerb durch Kauf
- Erwerb durch Schenkung
- Erwerb durch Erbschaft
* Rechte des Wohnungseigentümers
- Sondernutzungsrechte z.B. an Gärten,
Grünflächen, PKW-Stellplätzen
- Recht, die Eigentumswohnunng zu vermieten
- Recht, Beschlüsse der Eigentümerversammlung
anzufechten
- Recht auf die Aufstellung bzw. den Einbau
einer Ladesäule für ein Elektrofahrzeug
- Anspruch auf die Verlegung eines
Glasfaseranschlusses (schnelles Internet)
- Recht auf einen Aus- und Umbau bezüglich
der Herstellung von Barrierefreiheit
- Anspruch auf Maßnahmen des Einbruchsschutzes
* Eigentümerversammlung
- Mindestens einmal pro Jahr
- Recht, sich dort auch durch einen
      Rechtsanwalt vertreten zu lassen
- Pflicht zur Führung eines Protokolls
Erstberatung    *    Zweitberatung    *    Projektberatung
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* Hausordnung
- Regeln für die Benutzung des Sondereigentums
und des gemeinschaftlichen Eigentums
* Die Verwaltung der Eigentumswohnanlage
- Verwalterbestellung und Verwaltervertrag
- Abberufung des Verwalters
- Hausgeld und Kostenumlage
- Jahreswirtschaftsplan
- Jahresabrechnung ("Hausgeldabrechnung")
- Instandsetzungsmaßnahmen
- Modernisierungsmaßnahmen
- Sonderumlagen
* Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Abhaltung einer Eigentümerversammlung (Siehe oben!)
- In bestimmten Fällen das Recht auf Durchführung
einer außerordentlichen Eigentümerversammlung
- Bestellung bzw. Abberufung des Verwalters
- Pflicht zur Instandhaltung und Unterhaltung
    des Gemeinschaftseigentums
- Pflicht der Anlegung einer angemessenen
Instandhaltungsrückstellung (Rücklage)
* Beendigung des Wohnungseigentums
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     Juristische Betreuung     
von Verwaltungen sowie Eigentümern
mit mehreren Wohnungen

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Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm
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* Vertragsrecht * Arbeitsrecht * Gewerberecht *
* Handwerksrecht * Handelsrecht * Unternehmensrecht *
* Verkehrsrecht * Schadensersatzrecht * Versicherungsrecht *
* Reiserecht * Sportrecht (Fußball- u. Radsport, Sportstudio) *
* Immissionsschutzrecht (insbesondere das Thema "Lärm") *
* Tierrecht * Mietrecht * Wohnungseigentumsrecht *
* Strafverteidigung * Bußgeldsachen-Verteidigung *

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Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm
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von Verwaltungen sowie Eigentümern
mit mehreren Wohnungen

RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM bietet Verwaltungen von Wohnungs-
eigentumsanlagen aber auch Wohnungseigentümern mit mehreren Wohnungen auf ihre Bedürfnisse gefasste juristische Betreuungsverträge auf der Basis eines angemessenen Zeithonorars an.

Warum ein Betreuungsvertrag für den rechtlichen Bereich?

Kleinere Wohnungseigentumsverwaltungen, die sich eine eigene Rechts-
abteilung nicht leisten können, aber auch Wohnungseigentümer mit mehreren Wohnungen sind in der Praxis darauf angewiesen, eine regelmäßige rechtliche Beratung und außergerichtliche Wahrnehmung ihrer Rechte zu erhalten. Dies kann im Rahmen eines Betreuungsvertrages für den rechtlichen Bereich geschehen.

Der Betreuungsvertrag mit RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM gibt Ihnen die Möglichkeit, auf einfache und schnelle Weise qualifizierte anwaltliche Fachkenntnisse zu einem festen und günstigen Honorarstundensatz in Anspruch zu nehmen.

Die Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage oder die Verwaltung mehrerer eigener Wohnungen (Vermietung) bringt es immer mal wieder mit sich, dass es Schwierigkeiten mit Wohnungseigentümern und Mietern, Handwerkern (Reparaturarbeiten), Dienstleistern und Lieferanten geben kann.

Die Vermietung von Wohnungseigentum bringt typische Probleme mit sich, und zwar zum Beispiel bei der Bezahlung der Mietkaution, bei der Bezahlung der Miete und Nebenkosten, bei der Tierhaltung in der Wohnung, bei (angeblichen) Wohnungsmängeln, bezüglich der Erzeugung von Lärm (Beispiele: Heimwerken, Lärm von Haushaltsgeräten, Musiklautstärke, Feiern von Partys).

Des weiteren kann es Probleme mit Behörden (Behördenärger) geben, die auf die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften bestehen. Auch der Versicherungsschutz kann problematisch sein, wenn er Risiken, die für die Wohnanlage oder einzelne Eigentumswohnungen gefährlich werden können, entweder nicht oder nur unzureichend abdeckt.

Die Anstellung von Personal für Ihre Verwaltung will in jeder Hinsicht gut überlegt sein. Der Betriebserfolg hängt auch und gerade von einem qualifizierten und motivierten Personal ab. Bezüglich dessen ist auch hier eine juristische Betreuung sinnvoll und immer mal wieder nötig.

Durch den Betreuungsvertrag haben Sie einen festen anwaltlichen Ansprechpartner, um rechtliche Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen oder rechtliche Probleme zu lösen oder diese doch wenigstens abzumildern.

Im Rahmen des Betreuungsvertrages erhalten Sie, je nach der mit Ihnen getroffenen konkreten Vereinbarung, eine laufende rechtliche Betreuung für Ihr wohnungswirtschaftliches Engagement.
Weitere Informationen zur juristischen Betreuung
können Sie gerne per E-Mail  rab-friedrich-ramm@online.de  anfordern!

*  Inkasso und Forderungsmanagement  *
für Vermieter und Hausverwaltungen

Wenn Mieten und Nebenkosten in erhöhtem Maße ausständig werden, kann das verschiedene Ursachen haben. Mit einem zielgerichteten Forderungs-
managemment kann hier darauf hingewirkt werden, Zahlungsrückstände erst gar nicht entstehen zu lassen oder aber wenigstens zu minimieren.

Probleme im Bereich des Wohnungseigentums können auch dadurch entstehen, dass Wohnungseigentümer die von ihnen zu leistenden Hausgelder bzw. andere Beträge entweder gar nicht oder nicht pünktlich zahlen. Hier kann ebenfalls ein konsequentes Forderungsmanagement, sowie ein striktes Inkasso helfen, Zahlungsausfälle zu vermeiden oder doch wenigstens klein zu halten.

Das RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM kann Ihnen hierbei erfolgsorientiert durch Beratung beim Forderungsmanagement sowie der Durchführung des Inkassos Hilfestellung leisten!

Zu den diesbezüglichen Inkassobedingungen: Hier klicken!
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* Rechtsberatung *     Rechtsanwalt     * Rechtsdurchsetzung *
*  Beratung hier im Büro oder vor Ort  *  Online-Beratung  *  Telefon-Beratung  *

Besprechungstermine nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: Montag bis Freitag 8.30 - 17.00 Uhr
Besprechungen sind auch abends und am Wochenende möglich
(speziell für Berufstätige und Geschäftsleute).

Rechtsanwalt Friedrich Ramm betreut Sie im Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Handwerksrecht, Gewerberecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht und anderen Rechtsgebieten!  Anfahrts/Wegbeschreibung  Rechtsanwalt Friedrich Ramm verteidigt Sie in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsbußgeldsachen!
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Ostfriesland - Niedersachsen - Deutschland
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Varel, Vechta, Verden. Grafschaft Bentheim, Wangerland, Wangerooge, Wedel, Weener, Westerland (Insel Sylt), Westerstede, Westoverledingen, Wiesmoor, Wildeshausen, Wilhelmshaven, Wittmund, Wunstorf. Zetel.
Ammerland, Grafschaft Bentheim, Brookmerland, Butjadingen, Cuxland, Deutschland, Emsland, Niedersachsen, Ostfriesland, Rheiderland, Schleswig-Holstein, Siegerland.

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