RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM in Leer/Ostfriesland    
Mobil (0152) 58 44 77 39  *  Fon (0491) 7 11 22  *  E-Mail rab-friedrich-ramm@online.de
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Vertragsrecht    Arbeitsrecht    Handelsrecht    Unternehmensrecht    Gewerberecht
Handwerksrecht  Schadensersatzrecht  Versicherungsrecht  Straßenverkehrsrecht
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Strafverteidigung      Immissionsschutzrecht (z.B. das Thema "Lärm")      Reiserecht


       

Tierhaftung - Hund
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Ärger  mit  Wölfen
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T i e r r e c h t

   
Tierhaltung  -  Tierzucht  -  Tierhandel  -  Tierarzt  -  Tierschutz
Pferdepension   *   Reiterhof   *   Hundepension   *   Katzenpension
Tierheim   *   Gnadenhof   *   Tiergehege
Veterinäramt

Tierzuchtbetrieb - Tierhandel
1. Ärger mit eBay
oder einem anderen Verkaufs-Portal

Sperrung des betrieblichen Nutzerkontos
Geschäftsschädigung - Üble Nachrede
Gewerbebegriff bei eBay
eBay & Recht
2. Ärger mit einer Behörde
§ 11 Tierschutzgesetz
Es handelt sich hierbei regelmäßig um das Veterinäramt
wegen dem "11er". Bei dem "11er" handelt es sich um den
§ 11 Tierschutzgesetz. Er schreibt vor, dass Personen,
die beruflich mit Tieren umgehen, also gewerbsmäßige
Tierhalter sind, eine behördliche Erlaubnis für ihre
Tätigkeit benötigen. Hierzu ist ein entsprechender
Antrag beim Veterinäramt zu stellen. Um die Erlaubnis,
also den "11er" zu erhalten, muss eine entsprechende
Qualifikation (Sachkunde) nachgewiesen werden.
Für mehr Info zu § 11 Tierschutzgesetz
hier klicken!

Tierverträge
Tierkaufvertrag
Tierkauf von Privat - Tierkauf vom Züchter
Tierkauf vom Handel (z.B. Zoologische Handlung)
Tierbetreuungsvertrag
(Tierbeherbergungsvertrag)
z.B. Pferdepension - Hundepension - Katzenpension
Privatperson - Tierheim - Gnadenhof - Tiergehege
Tiernutzungsvertrag (Reiten - Zuchttier)
z.B. Reiterhof, Nutzung zu Zuchtzwecken
Tierheilbehandlungsvertrag
Tierarzt - Tierklinik
Tierschutzvertrag
Pflicht zur artgerechten Haltung
Schutz vor Weiterverkauf
Schutz vor Verwendung zur Zucht
Sonstiger Schutz

Vertragliche Sicherheit beim Tierkauf
Beim Tierkauf und vor allem beim Pferdekauf, sollte
man die rechtlichen Beziehungen unter Berücksichtigung
von Vertragsklarheit (Transparenz), Vertragswahrheit
(Vertrauen) und Vertragsfairness gestalten, um
auf diese Weise spätere kosten- und zeitumfangreiche
Streitigkeiten zu vermeiden. Eine rechtzeitige
und fachgerechte Vertragsgestaltung als vorbeugende
Rechtstätigkeit kann dazu beitragen, unangenehme
Situationen erst gar nicht aufkommen zu lassen.
Tierhaltung in der Wohnung
Erlaubnisfreie Tierhaltung
(Tier kann ohne Erlaubnis gehalten werden
wie zum Beispiel Zierfische, Ziervögel
und Käfigkleintiere wie Meerschweinchen,
Hamster, Zwergkanincchen usw.)
Tierhaltungsverbot
- mietvertragliches Verbot
(Unter Umständen kann das
Verbot unwirksam sein, so
dass zum Beispiel ein Hund
oder eine Katze gehalten
werden dürfen.)
- Verbot aus Gründen des Tierschutzes
- Verbot aus Gründen des Artenschutzes
- Verbot aus Gründen des Gesundheitsschutzes
(zum Beispiel Allergie eines Mieters gegen
Katzen- bzw. Hundehaare oder Vogelfederstaub)
- Verbot aus Gründen der Überbelegung
der Wohnung (zum Beispiel beim
sogenannten Animal Hoarding)
- sonstige Verbotsgründe
Tierhaltung nur mit Erlaubnis
(Mietvertrag enthält einen Erlaubnisvorbehalt
bezüglich der Haltung bestimmter Tiere)
Bedarf die Haltung eines Hundes oder
einer Katze der Zustimmung des Vermieters,
so ist der tierhaltungsgesinnte Mieter
gehalten, die Erlaubnis hierfür von dem
Vermieter einzuholen.
Erteilt der Vermieter die Erlaubnis nicht,
so kann er unter Umständen auf dem
Klageweg gezwungen werden, die Tierhaltung
zu gestatten, so zum Beispiel dann, wenn
die vom Mieter gewünschte Tierhaltung
unbedenklich ist.
*   Erstberatung    *    Zweitberatung    *    Projektberatung   *
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Kosten der Online-Beratung (2 Berechnungsbeispiele - Tierrecht):  Hier klicken!
Mißstände bei der Tierhaltung
Ärger mit dem Veterinäramt
Behördenärger [hier klicken!]
Gravierende Fehler bei der Fütterung
Unzureichende Verhältnisse in der Tierunterkunft
(Stall, Käfig, Teich, Wasserbecken usw.)
- unzureichende oder gar keine Belüftung
- zu kleines Raumvolumen
- zuwenig Platz,
- zuwenig oder gar kein Licht
- zuwenig oder gar keine Einstreu
- zuwenig oder gar keine Entsorgung
von Gülle und/oder Kot
- Auch in sonstiger Hinsicht kann
eine nicht haltungsgerechte Situation
vorliegen, die dann zu beanstanden ist.
Unzureichende Verhältnisse im Weidebereich
(zum Beispiel sumpfiges Gelände)
(Die) Tiere wurden durch das
Veterinäramt beschlagnahmt.
Tierhaftung
Tierhalterhaftung - Tieraufseherhaftung
(zivilrechtlich - Schadenersatz)
- Haftung des Tierverantwortlichen
(Tierhalter - Tieraufseher)
- Minimierung des Haftungsrisikos durch den
Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung
- Bei Hunden: Zusätzliche Minimierung des
Haftungsrisikos durch Leinenführung
und in besonderen Situationen durch
Anlegen eines Maulkorbes
Strafverteidigung
Deliktsspezifische Strafverteidigung
bezüglich der
Tierhalter- und Tieraufseherhaftung
- fahrlässige Körperverletzung
- fahrlässige Tötung
- Sachbeschädigung
- Gefährdung des Verkehrs (Straße,
Eisenbahn, Luftfahrt, Schiff)
Themen der Strafverteidigung
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Tierhaftung von Personen,
die weder Tierhalter noch Tieraufseher sind
(zivilrechtlich und strafrechtlich).
Schottischer Schäferhund

*  Hunderecht  *
Tierhaftung - Hund
? gefährlicher Hund ? Kampfhund?
Veterinäramt droht Gefährlich-
keitseinstufung an!
Hundehaltererlaubnis für
gefährlichen Hund?
Beißerei unter Hunden
Schadenersatz (Schmerzensgeld,
Ersatz der Heilbehandlungskosten
sonstige Schadenposten [hier klicken])
Hundebiss - Wesenstest erforderlich?
Listenhund - Kampfhund
Gefährlicher Hund - Maulkorb?
Gefährlicher Hund - Kastration?
Gefährlicher Hund - Einschläferung?
Anleinung von Hunden
Sachkundenachweis bezüglich
der Haltung von Hunden
z.B. in Niedersachsen (andere
Bundesländer [hier klicken])
(Mit)Schuld des Geschädigten
für das Schadenereignis?
Unfall mit Hund(e)beteiligung
Ärger mit Behörden [hier klicken]
Sonstige Hundeprobleme
Kampfhunde
- Listenhunde -
(z.B. Baden-Württemberg)
Kampfhundeverordnung:
Kampfhunde: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier.
Die Eigenschaft als Kampfhund gilt dazu bei den folgenden Rassen:
Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino,
Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol,
Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu.
Tierrecht
RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM
hat zwei Internet-Beiträge zum Tierrecht verfasst,
und zwar den Beitrag 14 (Tierhaltung in der Wohnung)
und den Beitrag 16 (Die Haftung des Tierverantwortlichen).

   
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Kosten der Online-Beratung (2 Berechnungsbeispiele - Tierrecht):  Hier klicken!
    Juristische Betreuung   
von Betrieben in den Bereichen
Tierzucht und Tierhandel

Für eine schnelle erste Information: Hier klicken!



Ärger mit Wölfen

I. Wölfe im Wohngebiet (Stadt/Dorf)
und im Außenbereich eines Dorfes


1. In einem Wohngebiet streunt ein Wolf
- Erste Maßnahmen dagegen -
1. Kinder und gebrechliche Leute müssen im Haus bleiben.
2. Hunde und Katzen müssen bis auf weiteres im Haus bleiben.
3. Verständigung der Polizei (Erster Zugriff)
4. Telefonische Inkenntnissetzung der umliegenden
Wohnnachbarschaft
5. Verständigung des Landkreises (Landratsamt)
Im Falle dessen, dass es sich um eine
kreisfreie Stadt handelt, Benachrichtigung
des Ordnungsamtes.
6. Benachrichtigung der Chefredaktion der
in der Gegend am meisten gelesenen Tageszeitung

2. Wölfe im Umgebungsbereich eines Dorfes
Im Außenbereich tummeln sich Wölfe, und
damit besteht Gefahr für Menschen und Tiere wie
zum Beispiel Schafe, Rinder und Pferde (Wolfsriss).
- Erste Maßnahmen dagegen -
1. Je nach Gefahrenlage müssen Kinder und
gebrechliche Leute sowie Hunde und Katzen
im Haus bleiben. Bestehen Zweifel über die
Gefahr, ist dem schützenden Aufenthalt
im Haus der Vorzug zu geben.
2. Verständigung der Polizei (Erster Zugriff)
3. Telefonische Inkenntnissetzung der umliegenden
Wohnnachbarschaft
4. Sofern wolfsgefährdete Tiere nicht oder nicht
sofort aufgestallt werden können, die Tiere durch
bewaffnete Wachen (Nachbarschaftshilfe) schützen.
5. Verständigung des Landkreises (Landratsamt)
6. Benachrichtigung der Chefredaktion der
in der Gegend am meisten gelesenen Tageszeitung

3. Weitere Maßnahmen gegen eine konkrete Wolfsgefahr
1. Inkenntnissetzung des Landtagsabgeordneten
des für den Ort betreffenden Wahlkreises
2. Ebenso Inkenntnissetzung des Bundestagsabge-
ordneten des für den Ort betreffenden Wahlkreises

II. Die sieben Stufen der Eskalation
(nach dem kanadischen Biologen Valerius Geist
- Quelle: Nordkurier -)

Erste Stufe
Zur ersten Stufe gehört zum Beispiel das Verhalten
von Rehen, Hirschen und anderen Beutetieren des
Wolfes. Wenn diese sich vermehrt in Dörfern oder
Städten (gemeint sind wohl insbesondere die Außen-
bereiche) aufhalten, tun sie das, weil sie vor
den Wölfen aus Angst fliehen.

Zweite Stufe
Hier nähern sich Wölfe menschlichen Behausungen
vor allem nachts. Erkennbar ist das an unruhig
bellenden Hunden oder Wolfsgeheul. Sie beobachten
die Menschen und lernen schnell, wie weit sie
gehen können.

Dritte Stufe
Stufe drei beginnt dann, wenn sich die Wölfe
auch tagsüber zeigen. Sie beobachten die Menschen
bei ihren täglichen Verrichtungen und lernen durch
einfaches Zusehen zum Beispiel sogar, wie sie
Gartentore öffnen können.

Vierte Stufe
Bei Stufe vier sind die Wölfe nicht mehr zu übersehen.
Sie greifen Hunde und Nutztiere sogar tagsüber an,
selbst wenn diese sich in unmittelbarer Nähe von
Häusern befinden. Sie kommen auf Terrassen und in
Gärten. Menschen sind in diesem Stadium noch nicht
Ziel der Angriffe, werden jedoch durch Knurren oder
Zähnefletschen bedroht.

Fünfte Stufe
In Stufe fünf steigern sich Angriffe auf Nutztiere:
In dieser Phase werden zum Beispiel Reiter umkreist
und verfolgt oder größere Nutztiere wie Rinder
verletzt. Sie werden mit abgerissenen Ohren,
halbierten Schwänzen oder verstümmelten Genitalien
vorgefunden. Oder gleich getötet.

Sechste Stufe
Stufe sechs ist gegeben, wenn Wölfe sich scheinbar
zahm in unmittelbarer Nähe der Menschen aufhalten.
Sie stupsen Spaziergänger mit der Nase an, zupfen
an der Kleidung oder kneifen auch mal in den Arm.
Durch Schreien und Fuchteln lassen sie sich zwar
vertreiben, sie flüchten aber nicht weit. Alles
wirkt spielerisch. In Wirklichkeit beginnen sie
dann gerade, den Menschen als Beute zu entdecken
und testen, wie er sich bei Angriffen verhält.

Siebte Stufe
Bei Stufe sieben ist der Höhepunkt der Eskalation
erreicht. Jetzt haben die Wölfe ihre Scheu vor
dem Menschen endgültig verloren. Zwar sind sie
noch etwas ungeschickt und gegen einen einzelnen
Wolf mag sich ein Mensch noch verteidigen können,
aber gegen ein ganzes Rudel dürfte selbst ein
bewaffneter Mann keine Chance haben.


Wölfe jagen Wildpferde
      Video hier klicken!      
Hinweis: Dar Lautsprecher läßt sich einschalten!
Jagdszene aus der Arte Dokumentation "Macht und
Pracht des Waldes - Eine Welt aus Wäldern -" 2. Teil.
Die Jagd beginnt etwa ab 6:57 der Aufzeichnung
mit Erscheinen des Kolkraben, der ein Rudel Wölfe
auf eine Herde von Wildpferden aufmerksam macht.

Wölfe jagen erfolgreich Bisons
Wölfe jagen (in Nordamerika) auch Bisons und
haben damit Erfolg. Eine Bisonherde wird einfach
solange gejagt, bis das schwächste Tier zurückbleibt
und dann von dem Rudel angegriffen wird.


Das Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm ist
sowohl regional als auch bundesweit tätig!

Es ist somit egal, ob Sie auf einem Dorf, in einer Kleinstadt
oder einer Großstadt Ihr Zuhause oder Ihre Arbeit haben oder
dort einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen.


     Online-Beratung     
Erstberatung   *  Zweitberatung   *  Projektberatung
Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm
- Regionale und bundesweite Tätigkeit -
* Vertragsrecht * Arbeitsrecht * Gewerberecht *
* Handwerksrecht * Handelsrecht * Unternehmensrecht *
* Verkehrsrecht * Schadensersatzrecht * Versicherungsrecht *
* Reiserecht * Sportrecht (Fußball- u. Radsport, Sportstudio) *
* Immissionsschutzrecht (insbesondere das Thema "Lärm") *
* Tierrecht * Mietrecht * Wohnungseigentumsrecht *
* Strafverteidigung * Bußgeldsachen-Verteidigung *

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Zeithonorar
(gestaffelt nach Gegenstandswert)
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Zeithonorar
(gestaffelt nach Gegenstandswert)
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für Beratung und Vertretung
sowie sonstige auftragsbezogene
Tätigkeit des Rechtsanwalts
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Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm
- Regionale und bundesweite Tätigkeit -
*  Juristische Betreuung  *
von Betrieben in den Bereichen
Tierzucht und Tierhandel

RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM bietet Betrieben in den Bereichen Tierzucht und Tierhandel auf ihre Bedürfnisse gefasste juristische Betreuungsverträge auf der Basis eines angemessenen Zeithonorars an.

Warum ein Betreuungsvertrag für den rechtlichen Bereich?

Kleinere Betriebe, die sich mit Tierzucht und Tierhandel befassen, und welche sich eine eigene Rechtsabteilung nicht leisten können, sind in der Praxis darauf angewiesen, eine regelmäßige rechtliche Beratung und außergerichtliche Wahrnehmung ihrer Rechte zu erhalten. Dies kann im Rahmen eines Betreuungsvertrages für den rechtlichen Bereich geschehen.

Der Betreuungsvertrag mit RECHTSANWALT FRIEDRICH RAMM gibt Ihnen die Möglichkeit, auf einfache und schnelle Weise qualifizierte anwaltliche Fachkenntnisse zu einem festen und günstigen Honorarstundensatz in Anspruch zu nehmen.

Die Geschäftstätigkeit in den Bereichen Tierzucht und Tierhandel bringt es immer mal wieder mit sich, dass es Schwiergkeiten mit Kunden und Lieferanten, Handwerkern (Reparaturarbeiten) sowie Dienstleistern geben kann. Rund um einen Miet- oder Pachtvertrag oder im Bereich eines Grundstücks können ebenfalls Probleme auftreten.

Des weiteren kann es Probleme mit Behörden, darunter gerade auch das Veterinäramt, (Behördenärger) geben, die auf die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften bestehen. Auch der Versicherungsschutz kann problematisch sein, wenn er Risiken, die für die Geschäftstätigkeit in den Bereichen Tierzucht und Tierhandel gefährlich werden können, entweder nicht oder nur unzureichend abdeckt.

Die Anstellung von Personal will in jeder Hinsicht gut überlegt sein. Der Betriebserfolg hängt auch und gerade von einem qualifizierten und motivierten Personal ab. Bezüglich dessen ist auch hier eine juristische Betreuung sinnvoll und immer mal wieder nötig.

Durch den Betreuungsvertrag haben Sie einen festen anwaltlichen Ansprechpartner, um rechtliche Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen oder rechtliche Probleme zu lösen oder diese doch wenigstens abzumildern.

Im Rahmen des Betreuungsvertrages erhalten Sie, je nach der mit Ihnen getroffenen konkreten Vereinbarung, eine laufende rechtliche Betreuung für Ihr Engagement im Bereich Tierzucht und Tierhandel.
Weitere Informationen zur juristischen Betreuung
können Sie gerne per E-Mail  rab-friedrich-ramm@online.de  anfordern!

*  Inkasso und Forderungsmanagement  *
für Betriebe in den Bereichen
Tierzucht und Tierhandel

Wenn sich die Zahlungsmoral von Kunden verschlechtert, sind davon insbesondere kleinere Betriebe wie zum Beispiel Handwerker und Händler aber auch Betriebe in den Bereichen Tierzucht und Tierhandel betroffen. Hier kann ein konsequentes Forderungsmanagement, sowie ein strikt schuldnerverfolgendes Inkasso helfen, Zahlungsausfälle zu vermeiden.

Das RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM kann Ihnen hierbei erfolgsorientiert durch Beratung beim Forderungsmanagement sowie der Durchführung des Inkassos Hilfestellung leisten!

Zu den diesbezüglichen Inkassobedingungen: Hier klicken!



Info zu § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)


1. Sachkundenachweis

§ 11 TierSchG schreibt vor, dass Personen, die beruflich mit Tieren umgehen, also gewerbsmäßige Tierhalter sind, eine behördliche Erlaubnis für ihre Tätigkeit benötigen. Hierzu ist ein entsprechender Antrag beim Veterinäramt zu stellen. Um die Erlaubnis zu erhalten, muss eine entsprechende Qualifikation nachgewiesen werden.

Die Qualifikation wird dadurch nachgewiesen, dass der/die Antragsteller/in belegt, dass er/sie die Sachkunde für die Tierart (z.B. Pferde, Hunde, Katzen, Rinder, Schweine, Schafe, Hühner usw.) besitzt, mit der er/sie umgehen will. Sinn und Zweck dieser behördlichen Prüfung ist, sicherzustellen, dass das Leben und Wohlbefinden der Tiere, die sich in der Obhut des/der Antragsteller/in befinden, geschützt und tierschutzwidrige Haltungs- oder Zuchtbedingungen verhindert werden.

Mögliche Sachkundenachweise können sein:

* eine einschlägige Berufsausbildung (z.B. Ausbildung zum/zur
   Tierpfleger/in),
* ein (erfolgreiches) Fachgespräch mit dem amtlichen Tierarzt oder
* eine vor der jeweiligen obersten Landesbehörde als gleichwertig
   anerkannte Sachkundeprüfung.

2. Bestimmte Tätigkeiten, die der Erlaubnis bedürfen

In den Nummern des Paragrafen werden verschiedene sogenannte Erlaubnistatbestände aufgeführt. Eine Erlaubnis wird zum Beispiel für die Haltung und den Umgang mit Tieren in einem Tierheim oder einer tierheimähnlichen Einrichtung (zum Beispiel Tierpension), für das Importieren von Tieren aus dem Ausland, die gewerbsmäßige Zucht, die Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte, des weiteren auch für die Ausbildung von Hunden für Schutzzwecke für Dritte (Hundetraining) oder das Unterhalten einer Einrichtung hierfür benötigt.

Eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG wird auch für das Halten von Tieren in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere zur Schau gestellt werden, benötigt. Hierzu gehören nicht: Zirkusbetriebe und der Zoofachhandel.

3. Antragstellung

Zum Antrag für die Erteilung des "11er" wird unter anderem folgendes benötigt:

Beantragt werden muss der "gewerbsmäßige" Umgang mit Tieren bei der jeweils zuständigen Ordnungsbehörde. Das ist das Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem sich die Betriebsstätte oder der Vereinssitz befindet. In dem Antrag müssen aufgeführt werden:

* das Konzept (zum Beispiel der Betriebs- oder der Vereinszweck),
* die zu haltende Tierart,
* die Anzahl der Tiere und
* der Nachweis der Qualifikation(en), also der Sachkunde.
Das RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM kann Ihnen im Vorfeld des Antragsverfahrens (z.B. Formulierung also Ausgestaltung des Antrags) sowie im Antragsverfahren mit Rat und Tat behilflich sein! Die Kosten hierfür halten sich im moderaten Bereich und es ist selbstverständlich Ratenzahlung möglich! Die Kosten sollten somit also kein Problem sein!

Ist der Antrag bereits gestellt worden, und hat ihn das Veterinäramt abgelehnt, sollten Sie auch in diesem Fall das RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM wegen einer anwaltlichen Tätigkeit kontaktieren.


Wohnung/Tierhaltung
Veterinäramt: Beschlagnahme von Hunden

Zwei Berechnungsbeispiele
Kosten der Online-Erstberatung


Beispiel 1  - Wohnung/Tierhaltung -

* Sachverhaltsbeispiel
Sie wollen sich einen Hund anschaffen. Sie sind Mieter(in) einer Drei-Zimmer-Wohnung (ca. 80 qm groß) und wollen sich bezüglich der geplanten Hundehaltung die Erlaubnis des Vermieters einholen. Für die Wohnung zahlen Sie netto - also ohne Nebenkosten - 450,- EUR pro Monat. Die Angelegenheit befindet sich noch im Anfangsstadium.

Im obigen Beispiel berechnen sich die Kosten für eine Erstberatung im Wege der Online-Beratung wie folgt:

* Gegenstandswert der Angelegenheit
Von der Tierhaltung in der Wohnung ist im Regelfall der Bestand des Mietverhältnisses berührt. Als angemessener Gegenstands-
wert wird daher eine Einjahresnettomiete veranschlagt. Diese kann vereinbart (Vertragsfreiheit) werden. Danach würde hier der vereinbarte Gegenstandswert 5.400,- EUR (= 450,- EUR/Monat x 12 Monate) betragen.

* Voraussichtlich benötigte Arbeitszeit
Einfach gelagerte rechtliche Angelegenheiten bezüglich der Tierhaltung in der Wohnung, die sich noch im Anfangsstadium befinden, erfordern in der Regel eine Arbeitszeit bis zu einer Stunde. Es handelt sich hier beispielsweise um eine solche Angelegenheit mit einem schnell überschaubaren Sachverhalt. Es wird daher von etwa einer Stunde Arbeitszeit ausgegangen.

* Berechnung der Erstberatungsvergütung
Bei einer Beratungszeit von pauschal einer Stunde ergibt sich in Ansehung eines Gegenstandswertes in Höhe von 5.400,- EUR aus der im Internet veröffentlichten Vergütungsliste A des Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm eine Erstberatungsvergütung in Höhe von 50,- EUR netto.

Die Abrechnung sieht dann insgesamt wie folgt aus:

50,-   EUR Online-Beratung eine Stunde pauschal
  0,85 EUR Porto für Zusendung der Kostenrechnung
------------------------------------------------------------
50,85 EUR Zwischensumme
  9,66 EUR 19 % Umsatzsteuer
------------------------------------------------------------
60,51 EUR Kosten der Online-Erstberatung
===========================

Zur Vergütungsliste A: Hier klicken!

Zum Mietrecht: Hier klicken!

Zum Tierrecht: Hier klicken!

Zur Online-Beratung: Hier klicken!


Beispiel 2  - Beschlagnahme von Hunden (Dobermänner) -

In aller Regel wird einem Tierhalter ein Haustier erst dann weggenommen, wenn es bezüglich der Tierhaltung wiederholt zu Auffälligkeiten gekommen ist und der/die Betroffene behördliche Anordnungen ignoriert hat.

* Sachverhaltsbeispiel
Sie sind Halter(in) von zwei Hunden (Dobermänner). Ihnen wird nicht ordnungsgemäße Hundehaltung vorgeworfen. Das Veterinäramt hat die Hunde beschlagnahmt. Sie wollen sich dagegen wehren und die Hunde zurückhaben (Zum Thema "Behördenärger" hier klicken! ). Es handelt sich insgesamt um eine weit fortgeschrittene Angelegenheit mit viel Sachverhalt und einigen Rechtsproblemen.

Hier würden sich die Kosten für eine Erstberatung im Wege der Online-Beratung wie folgt berechnen:

* Gegenstandswert der Angelegenheit
Die Beschlagnahmeangelegenheit hat insgesamt Aufsehen erregt. Ihr Renommee ist betroffen. Der Gegenstandswert der Angelegenheit geht aus diesem Grunde weit über den Wert der Hunde hinaus und kann nur geschätzt werden. Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann der Gegenstandswert frei vereinbart werden. Hier ist die Vereinbarung eines Gegenstandswertes in Höhe von 30.000 EUR angemessen.

* Voraussichtlich benötigte Arbeitszeit
Da es sich um eine weit fortgeschrittene Angelegenheit handelt und einiges an Sachverhalt, der mehrere Rechtsprobleme enthält, zu würdigen ist, wird eine Arbeitszeit von 3 1/2 Stunden pauschal veranschlagt.

* Berechnung der Erstberatungsvergütung
Bei einer Beratungszeit von pauschal 3 1/2 Stunden ergibt sich in Ansehung eines Gegenstandswertes in Höhe von 30.000 EUR aus der im Internet veröffentlichten Vergütungsliste A des Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm eine Erstberatungsvergütung in Höhe von 350,- EUR (= 3 1/2 Stunden x 100,- EUR/Stunde) netto.

Die Abrechnung sieht dann insgesamt wie folgt aus:

350,-   EUR Online-Beratung 3 1/2 Stunden pauschal
   0,85 EUR Porto für Zusendung der Kostenrechnung
------------------------------------------------------------
350,85 EUR Zwischensumme
  66,66 EUR 19 % Umsatzsteuer
------------------------------------------------------------
417,51 EUR Kosten der Online-Erstberatung
============================

Zur Vergütungsliste A: Hier klicken!

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Handwerksrecht  Schadensersatzrecht  Versicherungsrecht  Straßenverkehrsrecht
Sportrecht    Schulrecht    Tierrecht      Mietrecht      Wohnungseigentumsrecht     
Strafverteidigung      Immissionsschutzrecht (z.B. das Thema "Lärm")      Reiserecht
       
* Rechtsberatung *     Rechtsanwalt     * Rechtsdurchsetzung *
*  Beratung hier im Büro oder vor Ort  *  Online-Beratung  *  Telefon-Beratung  *

Besprechungstermine nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: Montag bis Freitag 8.30 - 17.00 Uhr
Besprechungen sind auch abends und am Wochenende möglich
(speziell für Berufstätige und Geschäftsleute).

Rechtsanwalt Friedrich Ramm betreut Sie im Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Handwerksrecht, Gewerberecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht und anderen Rechtsgebieten!  Anfahrts/Wegbeschreibung  Rechtsanwalt Friedrich Ramm verteidigt Sie in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsbußgeldsachen!
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Kanzleistandort: 26789 Leer * Schwarzer Weg 5
Fon (0491) 7 11 22 * Mobil (0152) 58 44 77 39
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Ostfriesland - Niedersachsen - Deutschland
- Regionale und bundesweite Tätigkeit -


Komm bald wieder!!!


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Kampfhund, Kampfhundeverordnung (Baden-Württemberg),
Kampfhunde: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier,
Die Eigenschaft als Kampfhund gilt bei weiteren neun Rassen (Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu).
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