RECHTSANWALTSBÜRO FRIEDRICH RAMM in Leer/Ostfriesland        

       
Beitrag 20   Das unerfreuliche Kapitel "Leistungsschnorrer"   Beitrag 20
Schnorren * Schmarotzen * Knausern * Geizen
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Schnorren macht Spaß!
Geiz ist geil!
Schnorren bis der Lack vom Euro abgeht!
Henry Ford: "Reich wird man nicht
durch das, was man verdient,
sondern durch das, was man nicht ausgibt."

Wie spart man sich einen Anwalt?
Ganz einfach, indem man ihn nicht beauftragt!
Oder, indem man ihn bezüglich der Kosten
übertölpelt!

Der Anwalt als Kostenidiot?
Es ist alles kostenlos!  *  Gratis ist Spitze!
Lieber das ganze Geld im Urlaub
verprassen, als den Anwalt
für seine Arbeit bezahlen!!!

Rechtsauskunft bezahlen???  -  Dafür Geld wegwerfen?
Es gibt ja die kostenlose Ersteinschätzung!




Information
Rechtsanwalt Friedrich Ramm
Das unerfreuliche Kapitel "Leistungsschnorrer"


I. Zwei Arten von Leistungsschnorrern
    (Online-Schnorrer und Telefonschnorrer)

Leistungsschnorrer ist in Bezug auf das Internet und das Telefon der Oberbegriff für Online-Schnorrer und Telefonschnorrer. Im Nachfolgenden geht es insbesondere um die Online-Schnorrer:

Wenn man als Anwalt im Internet online Rechtsauskunft und Rechtsberatung anbietet, kommt es immer wieder vor, dass es anfragende Personen gibt, die, weil man die anwaltliche Auskunfts- und Beratungsleistung ja "nicht anfassen kann", die diesbezügliche anwaltliche Tätigkeit nicht als Leistung anerkennen und demzufolge kostenlos Rechtsauskunft und Rechtsberatung haben wollen.

Es gibt aber auch Personen, die sich im Klaren darüber sind, dass der Anwalt mit der Auskunfts- und Beratungstätigkeit eine werthaltige Dienstleistung erbringt, die zu bezahlen ist. Durch geschickte Formulierungen, mit denen sie ihr Anliegen vorbringen, versuchen sie jedoch, sich an der Zahlung vorbeizumogeln.

Dazu gehört auch das Stellen der Frage, ob eine Beauftragung des Rechtsanwalts sich denn überhaupt "lohnt", in der Absicht, für die Beantwortung dem Rechtsanwalt nichts zahlen zu wollen. Die Frage selber ist an sich natürlich völlig verständlich und berechtigt und die Beantwortung gehört zu den normalen Aufgaben eines Rechtsanwalts, wenn eine Prognose angebracht ist. Es wird aber von dem Leistungsschnorrer hier geflissentlich übersehen, dass eine seriöse - also eine sach- und fachgerechte - Beantwortung der Frage, einen entsprechenden Arbeitszeitaufwand erfordert. Außerdem wird von dem Leistungsschnorrer ignoriert, dass es für die seriöse Beantwortung der Frage einen juristischen Sachverstand erfordert, der erst in jahrelanger Ausbildung erworben wird. Ein Jurist muss, bevor er die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhält, das 1. und 2. juristische Staatsexamen absolvieren.

Es gibt Leute, die nur etwas über die Erfolgsaussicht wissen wollen, mit der Meinung, dass es doch für einen "guten" Anwalt ein leichtes sei, "ja" oder "nein" juristisch zu ermitteln. Das sei doch für umsonst, oder könne auf jeden Fall zumindest nicht so teuer sein. Diese verzerrte Vorstellung verkennt völlig, dass auch, wenn das Ergebnis "nein" bzw. "ja" lautet, diese Auskunft nicht ohne intensive und zeitaufwendige Beschäftigung mit der Sach- und Rechtslage seriös gegeben werden kann.

Charakteristisch für die Leistungsschnorrer ist zum Beispiel, dass sie eine Beratung vor der Beratung haben wollen, so zum Beispiel nach dem Motto "Bin ich denn überhaupt beim richtigen Anwalt?". Der Rechtsanwalt soll ihnen dann seine Kompetenz "vorsingen". Dem kann man dann ganz schnell einen Riegel vorschieben, indem man sofort die Gegenfrage stellt, wie und in welcher Weise und Höhe der Betreffende die anwaltliche Leistung überhaupt honorieren will. Diese Frage fürchten Leistungsschnorrer wie der Teufel das Weihwasser. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen.

Es ist denkbar, dass es besonders raffinierte Leistungsschnorrer gibt, die einen größeren Sachverhalt, der mehrere Rechtsprobleme enthält, in einzelne Teile zerlegen und zu dem Gegenstandswert entweder keine oder aber falsche Angaben machen, um den jeweiligen Teilgegenstand niedrigwertig erscheinen zu lassen, um dann eher eine Chance zu haben, hier eine kostenlose Beratung zu ergaunern. Hintereinander werden mehrere Rechtsanwälte kontaktiert und zu den einzelnen Sachverhaltsteilen befragt, wobei jedem Anwalt nur ein Sachverhaltsteil präsentiert wird. Sollten diese sich ahnungslos bewegen lassen, kostenlos zu beraten, würde der Leistungsschnorrer in der Gesamtschau bezüglich des vorher aufgeteilten Sachverhalts eine kostenlose Beratung bezüglich einer größeren Sache erhalten. Die hier über den Tisch gezogenen Anwälte wären dann bezüglich der ihnen eigentlich zustehenden Vergütung übertölpelt worden!

Es ist nicht nur denkbar, sondern es gibt sie tatsächlich: Gewitzte Leistungsschnorrer, die bezüglich ihres Rechtsproblems oder der Probleme, die sie haben, bevor sie einen Rechtsanwalt telefonisch oder aber per E-Mail kontakten, sich ausgiebig im Internet umtun, um dort kostenlose (schriftliche) Informationen herauszufischen. Ein ahnungsloser freundlicher hilfsbereiter Anwalt, der angerufen oder per E-Mail kontaktiert wird, bestätigt dem Schnorrer dann im Wege der kostenlosen Ersteinschätzung, dasjenige, was er eigentlich schon aus dem Internet vorher sich herausgepickt hat. Der Schnorrer braucht dann keinen (ahnungslosen) Anwalt mehr. Wie wird er sich wohl beim nächsten Mal verhalten, wenn er wieder ein oder mehrere Rechtsprobleme zu lösen hat?

"Dem Affen Zucker geben?":
Wer als Tourist in Afrika ist, und dort Affen füttert, muss sich nicht wundern, dass diese jeglichen Respekt vor einem verlieren, ja sogar aggressiv werden können und immer wieder bedient werden wollen. Gibt es da vielleicht Parallelen zu dem einen oder anderen Leistungsschnorrer?

Also nicht das sogenannte rechtssuchende Publikum mit kostenlosem Rechtsrat füttern, da die vielfach vorhandene Schnorrermentalität auf diese Weise nur noch mehr um sich greifen und dabei unverschämtere Züge annehmen würde, als es dies bereits jetzt schon der Fall ist.

Insbesondere ist den im Internet sich tummelnden Leistungsschnorrern (op kölsch) die folgende Kölner Volksweisheit entgegenzuhalten:

                   "Wat nix kost, dat is nix!"
       (auf hochdeutsch: "Was nichts kostet, ist oftmals nicht viel wert!")

Wenn die Erstreparatur bei einem Auto überhaupt und überall kostenlos zu bekommen ist, dann können Sie, liebe Leistungsschnorrer, wieder beim Rechtsanwaltsbüro Friedrich Ramm anfragen, ob Sie nicht die Erstberatung kostenlos bekommen könnten! Sie werden aber noch nicht mal eine seriöse Autowerkstatt in Deutschland finden, die für die Erstreparatur nichts verlangt! Rechtsanwälte sind qualitätsorientierte Dienstleister des Rechts und müssen demzufolge für ihren Arbeitsaufwand und ihr Wissen, das sie einsetzen und insbesondere beratend an die Mandantschaft weitergeben, angemessen honoriert werden!

Die Beratungstätigkeit gehört zu den Kerngeschäften der anwaltlichen Tätigkeit. Es gibt von daher überhaupt keinen vernünftigen und wirtschaftlich vertretbaren Grund, den Mandanten zu beraten, ohne ein Honorar zu verlangen.

Juristischer Sachverstand muss - wie oben bereits ausführlich beschrieben - in jahrelanger Ausbildung erworben werden, und kann auch aus diesem Grunde nicht zum Nulltarif zur Verfügung stehen. Siehe auch das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen! vom 27.05.2020, Az. 27 C 135/19!

Außerdem verlieren Bürger die Wertschätzung sowohl für eine Leistung als auch für einen Dienstleister, wenn die Leistung gratis angeboten wird.
Bei Beratungshilfemandaten passiert es immer wieder, dass Mandanten nicht richtig mitarbeiten, indem sie Nachfragen des Rechtsanwalts entweder unbeantwortet lassen oder aber erst spät reagieren, durch Nachlässigkeit und Desinteresse dessen Arbeit untergraben, weil sie selber für die Arbeit des Anwalts nichts bezahlen und demzufolge auch keine Wertschätzung für dessen Arbeit entwickeln.

Leistungsschnorrer erkennt man oftmals auch daran, dass sie in ihrer Anfrage die Adresse nicht mitteilen, obwohl in den Bedingungen (des Rechtsanwaltsbüros Friedrich Ramm) für die Durchführung der Online-Beratung ausdrücklich folgendes vermerkt ist:

       "Teilen Sie bitte auf jeden Fall Ihre Adresse mit!
       (Ohne Adressangabe kann aus rechtlichen Gründen
       keine Online-Beratung erfolgen!)"

Es ist schon vorgekommen, dass ein "Mitglied" des sogenannten "rechtssuchenden Publikums" eine berechtigte Rechtsanfrage hatte, jedoch sich nicht die Mühe machte, seinen Respekt durch eine Höflichkeitsbekundung in Form einer angemessenen Anrede in seiner E-Mail kund zu tun. Und zwar fehlte hier in dem konkreten Fall überhaupt die Anrede. Auch fehlte am Schluss des Textes eine Verabschiedungsformel (z.B. "Mit freundlichen Grüßen"). Ich sollte bei den Leuten anrufen. Ich habe dort nicht angerufen, sondern (mit höflicher Anrede und Verabschiedungsformel) per E-Mail mitgeteilt, dass ich wegen anhaltender Arbeitsüberlastung nicht tätig werden könne.

Manchmal sind Leistungsschnorrer (zusammen mit anderen Merkmalen, siehe hierzu unten unter II.) daran zu erkennen, dass bei ihrem schriftlichen Auftreten nicht ihr Geschlecht erkennbar ist, sie dann also nicht korrekt als "Sehr geehrter Herr" oder als "Sehr geehrte Dame" angeredet werden können.

Manche Leistungsschnorrer tragen wie eine Fahne ihre (angebliche) Armut vor sich her und sind der Ansicht, dass dies ein Freibrief dafür ist, dass der Rechtsanwalt deswegen spuren muss, also (kostenlos) zu liefern hat.


II. Von Leistungsschnorrern verwendete
      Formulierungen


"Ich hätte da mal eine Frage ..."

"Ich habe nur eine kurze Frage ..."

"Es dauert nur zwei Minuten. Und zwar ....... ........ ....... .... ... ...... ..... ....... ...... ..... ..... ..... .... ....... (Nach 10 Minuten:) ........ ...... ...... ...... ......... .... ..... ...... ..... ...... ....... ...... ...... (Nach 15 Minuten:) ....... ..... ...... ..... ..... ..... ....."

"Ich hätte mal gerne eine Rechtsinfo - keine Beratung ... ..... ... nur ganz kurz. Und zwar ...... .... ... .... ........ .... .... ........ .... ........ ...... .... ... .... ........ .... .... ........ .... ... ......... .... ....... ...... .... ...... .... .... ... ............. ............. ................ ..... . . . . . . . . ."

"Ich möchte Sie nicht lange stören, sondern brauche lediglich eine kurze Einschätzung: Lohnt sich ein Vorgehen gegen ... ... .... ..... ......? ... .... ... Ist es richtig, dass .... ..... .... .... .... .... .... .... ... .... ......... ... ... ..... ...... ..... .....? ..... ...... ..... ............. ..... .... Kann es sein, dass ..... ..... ..... .... .... .... .... ... ... ........ .....?"

"Bevor ich den Auftrag an Sie vergebe, möchte ich um eine kurze Einschätzung bitten, ob wir davon ausgehen können, dass ich im Recht bin und einer ... zugestimmt wird. Wie wäre das weitere Vorgehen, sollte sich die Gegenseite uneinsichtig zeigen?"

"... da liegt aber ein großes Mißverständnis vor. Ich wollte keine kostenlose Rechtsberatung, sondern nur vorab eine Einschätzung, ob es mit der Erstberatung getan ist oder wie es in der Sache weitergeht, um die Kosten abschätzen zu können, die da eventuell auf mich zukommen könnten."

"Ich erwarte für meinen finanziellen Aufwand eine gewisse Gegenleistung. Ich hatte von Ihrer Seite lediglich vor Erteilung des (Beratungs)Auftrags um Ihre Einschätzung der Erfolgsaussichten gebeten."

"Zu keiner Zeit hatte ich von Ihnen erwartet, dass Sie mir Entwürfe oder dergleichen zuschicken. Sehr schlau wie ich bin, werde ich daher von einer Vertretung durch Sie absehen. Vielen Dank für Ihre bisherige (unentgeltliche) Hilfe!"

"Ich hätte mir gewünscht, dass Sie mir erstmal vorab einen Ausblick geben, was potenziell auf mich zukommen kann sowie zum weiteren möglichen Verlauf. Des Weiteren hätte ich mich über eine Einschätzung des Sachverhalts durch Sie gefreut. Vorher kann ich Ihnen doch keinen Auftrag für eine Online-Beratung geben! Oder?"

"Ich bin über Google auf Ihre ...beratungsseite gekommen und möchte schon mal ganz kurz wissen, ob ich jetzt einen Rechtsanwalt brauche. Und zwar ist folgendes passiert: ... ...... .... ........ .... .... ........ .... ........ ...... .... ... .... ........ .... .... ........ .... ........ .... ..... .... .... ... .. .... ..... ... ..... .... .......... ......
Es ist dringend. Können Sie mir noch heute antworten? Ich brauche schnelle Hilfe!"

"... Ich bitte um eine kurze Einschätzung der Lage sowie ihr zu vermutendes Honorar in dieser Angelegenheit."

"Ich bitte Sie um eine Ersteinschätzung meines Vorgangs und Informationen, wie ich mich in diesem Fall weiter verhalten soll. Bitte informieren Sie mich, welche Kosten ggf. auf mich zukommen."
[Aus meiner E-Mail-Antwort an die Leistungsschnorrerin:
"Bezüglich einer möglichen anwaltlichen Tätigkeit in Ihrer ....angelegenheit bitte ich Sie um die Angabe Ihrer Telefonnummer, damit ich mit Ihnen Einzelheiten besprechen kann."
Eine Rückmeldung durch die Schnorrerin erfolgte natürlich nicht.]

"Können Sie ungefähr sagen, wie viel Arbeitszeit sowie Honorarkosten in welcher Höhe für Ihre Tätigkeit im Anschluss an die Erstberatung anfallen werden, wenn es darum geht, die Ansprüche auf Schadenersatz und Mietminderung durchzusetzen? Wäre dann meine Vermieterin, ... , die Gegnerin, der gegenüber der Anspruch auf Schadenersatz und Mietminderung geltend gemacht würde?"

"Ich habe auch keine Rechtschutzversicherung für ......recht. Vielleicht hätten Sie dennoch einen Tipp, was getan werden kann? Jedenfalls ist Ihre Homepage sehr interessant und Sie haben einen äußerst informativen Artikel über das ......recht im Internet veröffentlicht!"
[Aus meiner E-Mail-Antwort an den Leistungsschnorrer - Der Text ist wegen der Wahrung des Anwaltsgeheimnis-
ses etwas abgeändert. -:
"... teile ich mit, dass ich den Fall aus Kostengründen (wegen Zahlungsausfälle durch gaunerische ehemalige Mandanten) nicht auf praktisch kostenloser Basis übernehmen kann. Ich muss, wie jeder andere rechtschaffende Bürger auch, mit meiner beruflich ausgeübten Tätigkeit ein angemessenes Einkommen erzielen. Ich habe keinen reichen Erbonkel in Amerika, der meine Kanzlei subventioniert!"
Eine Rückmeldung durch den Schnorrer erfolgte natürlich nicht.]
YouTube
Trini Lopez
I like to be in America

"Eine Frage hätte ich doch noch. Um einmal den ..... als Beispiel zu nehmen: Es ist zwar .... ...... .... ... .. ....... ... ..... .... .. Das wird doch sicherlich sehr schwierig werden, da beizukommen, weil ...... ... .. .... ......... ..... .. ... ..... ... Da könnten Sie mir doch sicher einen Tipp geben?"
(Aus meiner E-Mail-Antwort an den Leistungsschnorrer - Der Text ist wegen der Wahrung des Anwaltsgeheim-
nisses etwas abgeändert. -:
"Gerne helfe ich Ihnen bezüglich der unangenehmen
.......störungen, die .........verursachen, mit meiner anwaltlichen Expertise weiter. Hierzu können Sie meine Online-Erstberatung in Anspruch nehmen. Die entsprechende Beratungsseite erreichen Sie über den folgenden Link: ................"
Eine Rückmeldung durch den Schnorrer erfolgte nicht.)

Hinweis:
Aus rechtlichen Gründen (Verschwiegenheitspflicht) sind einige Formulierungen etwas geändert worden, ohne an ihrem Sinn etwas zu ändern, um das Anwaltsgeheimnis zu wahren.

Eine Meinung aus dem Internet zum Thema "Schnorren":
"Sich durchschnorren finde ich asozial! Wenn aber Freunde mich um was bitten, ist es natürlich kein Schnorren, sondern es geht um Aushelfen. Und das tu ich gern, schließlich wird mir von Freunden auch geholfen, wenn ich mal was brauche und mir selbst nicht helfen kann."
Möchte vielleicht da jemand noch etwas hinzufügen?


III. Anwälte und Schnorrer

Im Internet hat sich eine Schnorrer-Mentalität rund um die Rechtsberatung breit gemacht. Es sind aber auch viele Anwälte irrigerweise der Ansicht, dass, wenn sie besonders zuvorkommend und zwar (zunächst) kostenlos gegenüber vermeintlich seriösen Anrufern oder sich per E-Mail meldenden vermeintlich seriösen Personen auftreten, sie dadurch eine Chance auf Erteilung eines Mandates erhalten und darüberhinaus auch mal eine Weiterempfehlung erfolgt.

Vielfach stellt sich dieses anwaltliche Verhalten als Milchmädchenrechnung heraus. Denn sie haben es oft mit Rechtssuchenden zu tun, die ganz bewusst einen kostenlosen Rechtsrat abgreifen wollen und dann auf Nimmerwiedersehen verschwinden. Das sind letzten Endes dann aber auch Leute, die kein ernsthafter Anwalt als Stammmandanten haben möchte.

Nach Abgreifen des kostenlosen Rechtsrates, interessiert den Schnorrer der Anwalt nicht mehr. Da kann man also mit Fug und Recht von einem Missbrauch der anwalt-
lichen Hilfsbereitschaft
sprechen. Der Anwalt ist somit Opfer eines Schmarotzers geworden.


Aus einem Urteil des Amtsgerichts Leverkusen
zum Thema "Anwaltskosten"


"Es kam einmal ein chinesischer Kaiser zu einem Maler in einem Bergdorf und bat ihn, darum, ihm einen Hahn zu malen. Der Kaiser reiste weiter und kam nach 30 Jahren wieder in das Dorf. Da erinnerte er sich an den Auftrag und fragte den Maler nach dem Bild. Der setzte sich hin, nahm ein Blatt und malte mit wenigen Pinselstrichen einen wunderschönen Hahn. 'Wieviel kostet das?', fragte der Kaiser. 'Drei Goldstücke', antwortete der Maler. 'Findest Du das nicht ein wenig zu viel für fünf Minuten Malerei?'. Da sprach der Maler: 'Edler Kaiser, Du hast nur die fünf Minuten gesehen. Aber bedenke, dass ich 30 Jahre lang geübt habe für diesen Hahn.'

So verhält es sich auch mit der Vergütung des Rechtsanwaltes, welcher nicht für die Zeit der Beratung sondern die Inanspruchnahme seines Wissens angemessen vergütet wird."

(AG Leverkusen, Urteil vom 27.05.2020, Az. 27 C 135/19)

IV. Anwälte und Mandanten

Es ist immer mal wieder so, dass das Problem die Mandanten selber und nicht die Probleme sind, die sie haben.

Problem Nr. 1: Unzureichende oder sogar fehlende Mitwirkung an der Bearbeitung des Mandats.
Problem Nr. 2: Unzureichender Respekt vor dem Anwalt, seiner Tätigkeit und seiner Stellung als wichtiger Sachwalter der Rechtspflege. Oft fehlende Anerkennung (fehlendes Danke!).
Problem Nr. 3: Immer wieder mangelnde Zahlungsbereitschaft (auch bei gut situierten Mandanten) oder sogar völliger Ausfall des Honorars.

Berühmt ist folgende Passage in der juristischen Literatur:
"Man kann mit Klienten böse Überraschungen erleben. Ein Kollege mit großer Erfahrung ... gab ... den Rat: 'Behandeln Sie Ihren Mandanten immer als Ihren künftigen Prozessgegner, dann behandeln Sie ihn richtig.'" (Hans Dahs: Handbuch des Strafverteidigers,
8. Auflage, Seite 85)

       
Besprechungstermine nach telefonischer Vereinbarung
Telefon: Montag bis Freitag 8.30 - 17.00 Uhr
Besprechungen sind auch abends und am Wochenende möglich
(speziell für Berufstätige und Geschäftsleute).

Rechtsanwalt Friedrich Ramm betreut Sie im Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Handwerksrecht, Gewerberecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht und anderen Rechtsgebieten!  Anfahrts/Wegbeschreibung  Rechtsanwalt Friedrich Ramm verteidigt Sie in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsbußgeldsachen!
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Komm bald wieder!!!



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